Erstattung der Kosten einer Echthaarperücke

Grundsätzlich sollen gesetzlich Versicherte zu Hilfsmitteln, zu denen auch Perücken gehören, mindestens 5 € und maximal 10 € dazuzahlen. Darüber hinausgehende Kosten der Perücke sind von den Krankenkassen zu tragen. Diese übernehmen aber gern nur vollkommen wahllos festgesetzte Pauschalen und weisen häufig nicht auf das mögliche Widerspruchsrecht hin.

Häufig werden Perücken wegen der Behandlung einer Krebserkrankung und dem damit verbundenen Haarverlust vom behandelnden Arzt verordnet. Da der vollständigen Haarlosigkeit des Kopfes eine entstellende Wirkung zukommt, handelt es sich um einen Zustand körperlicher Regelwidrigkeit mit Krankheitswert. Der Anspruch auf Ausstattung mit einer Perücke beruht dann auf dem Tatbestand der Hilfsmittelversorgung zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung. Dies gilt auch für nur vorübergehende Zustände mit potenziell entstellender Wirkung, wie sie z.B. bei der Kahlköpfigkeit von Krebspatienten als Begleiterscheinung einer Chemotherapie auftreten können, nicht nur für Dauerzustände.

Haarlosigkeit hat gerade bei Frauen eine entstellende Wirkung. Sie führt zwar nicht zum Verlust oder zur Störung einer motorischen oder geistigen Funktion. Sie erschwert einer Frau jedoch, oder macht es ihr sogar unmöglich, sich frei und unbefangen unter den Mitmenschen zu bewegen, denn eine kahlköpfige Frau zieht „naturgemäß“ ständig alle Blicke auf sich und wird zum Objekt der Neugier. Dies hat in aller Regel zur Folge, dass sich die Betroffene aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückzieht und zu vereinsamen droht. Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist beeinträchtigt. Deshalb haben unter Kahlköpfigkeit leidende Frauen regelmäßig einen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Versorgung mit einer Echthaarperücke. Hier bewilligen Krankenkassen gern nur die Kosten für eine Kunsthaarperücke, obwohl ein expliziter Anspruch auf eine Perücke mit Echthaar besteht.

Weichen die von der Krankenkasse bewilligten Zuzahlungen von den vom Friseur bzw. Perückenanbieter in Rechnung gestellten Kosten ab, lohnt sich eine rechtliche Überprüfung. Es besteht durchaus eine Chance, weitere Kosten erstattet zu erhalten.