Beitragserlass bis zum Jahresende beantragen

Bisher nicht versicherte Versicherungspflichtige können noch bis zum Jahresende einen Antrag auf Beitragserlass stellen. Voraussetzung dafür ist, dass im zu erlassenden Zeitraum keine Leistungen (Arztbesuche, Krankengeld etc.) in Anspruch genommen wurden.