Tätigkeitsgebiet: Sozialversicherungsrecht
Nutzen Sie meine Erfahrung in Verfahren gegenüber den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern (BfA, LVA, Seekasse, Knappschaft, gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Versorgungsämter).

Die häufigste Situation, in der es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern kommt, sind Verfahren zur Gewährung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit 2001 werden diese Renten durch eine abgestufte Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt.
Ich vertrete Sie zudem in Beitragsstreitigkeiten und setze mich dafür ein, dass das optimale Verhältnis zwischen Beiträgen und Rentenleistung bestimmt wird. Darüber hinaus helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zugehörigkeit zu den Zusatzversorgungssystemen der Intelligenz (DDR).

Gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern werden Sie durch mich in Verfahren über die Erteilung von Kostenübernahmen, der Gewährung von Krankengeld und Pflegegeld bzw. in Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe beraten und vertreten.

In Verfahren gegen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bzw. die Berufsgenossenschaften übernehme ich Ihre Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf eine Unfallrente bzw. Verletztenrente, bei der Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder eines Arbeitsunfalls.

Im Verfahren gegen das Versorgungsamt helfe ich bei der Durchsetzung der Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung bzw. eines Grades der Behinderung (GdB) und der Erteilung bestimmter Merkzeichen.

Wegen der Nähe zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht kann ich Sie zu Fragen des Erlasses einer Sperrzeit und bei Rückforderungsansprüchen des Arbeitsamtes kompetent beraten. Dabei führe ich die Korrespondenz mit der Bundesagentur für Arbeit und vertrete Sie auch hier in notwendigen Prozessen.