Krankheit / Unfall

Krankheit

Aufgrund der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, für den Fall einer Krankheit umfassend versichert sein. Dies kann durch eine - auch freiwillige - Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder durch eine Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen (PKV) geschehen. Die Leistungen der Krankenversicherung sollen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Das gilt für private, wie für gesetzliche Versicherungen. Vor diesem Hintergrund entstehen eine Vielzahl von Auseinandersetzungen über die Höhe der zu leistenden Geld- oder Sachleistungen.


Unfall

Die gesetzliche Unfallversicherung (bei den Berufsgenossenschaften) soll nach Eintritt von Arbeitsunfällen die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit geeigneten Mitteln wiederherstellen oder leistet Verletztengeld (statt Krankengeld) oder im Falle dauerhafter Erwerbsminderung eine Verletztenrente. Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz in der Regel für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.

Bei der Inanspruchnahme der Versicherer kann es zudem zu Differenzen über das Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit (MdE, Gliedertaxe) kommen. Hinzu kommen Auseinandersetzungen über die Kausalität des Unfallgeschehens für die Erwerbsminderung oder die Funktionseinschränkungen eines Körperteils.

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