Gebühren |
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit wird in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Im Einzelfall kann eine Vergütungsvereinbarung angemessen sein.
Über die für Sie vernünftigste Variante informiere ich gern in einem Vorgespräch. Darüber hinaus wägen wir gemeinsam das Prozessrisiko gegen die Gerichts- und Anwaltskosten ab, damit Sie den Streitfall auch wirtschaftlich kalkulieren können. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kläre ich für Sie die Kostenübernahme und -abwicklung mit der Rechtschutzversicherung.
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann, kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe für die Wahrnehmung seiner Rechte beantragen. Ich erläutere Ihnen gerne vor der Beratung, wie Sie die staatlichen Mittel beantragen können. |
|
|
 |