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Guter Rat muss nicht teuer sein
Zu bedenken ist aber, daß jedes Tätigwerden eines Rechtsanwalts einen Anspruch auf Gebühren entstehen läßt. Im Rahmen eines vorbereitenden Gesprächs - vor dem eigentlichen Beratungsgespräch - werde ich Sie daher über die Höhe der zu erwartenden Kosten informieren. Darüber hinaus wäge ich mit Ihnen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Gerichts- und Anwaltskosten und das Prozeßrisiko ab, damit Sie einen Streitfall auch wirtschaftlich kalkulieren können.
Abrechnung
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit rechne ich in der Regel nach der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (BRAGO, ab 1.7.2004 RVG) ab. Die Höhe der Gebühr berechnet sich nach der Höhe des Gegenstandswertes (Tabelle: BRAGO, RVG).
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen unabhängig vom Gegenstandswert maximal € 180,00 ggf. zzgl. der Auslagenpauschale i.H.v. € 20,00 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Klärung einer Kostenübernahme durch Dritte
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kläre ich für Sie die Kostenübernahme und -abwicklung und übernehme den Schriftverkehr mit der Rechtschutzversicherung. Ganz gleich bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind, steht Ihnen das Recht der freien Anwaltswahl zu. Wenn einzelne Gesellschaften eigene Vertragsanwälte vorschlagen, so stellen diese Vorschläge bloße Empfehlungen dar.
In einer Vielzahl von Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten anwaltlicher Vertretung zu übernehmen. Falls zum Beispiel einer Ihrer Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen nach einer Mahnung nicht nachkommt, so muss er Ihre Anwaltskosten zahlen.
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann, kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe für die Wahrnehmung seiner Rechte beantragen. Ich erläutere Ihnen gerne vor der Beratung, wie Sie die staatlichen Mittel beantragen können. |
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