Berufsunfähigkeit

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Sie zahlt dem Versicherten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht oder teilweise nicht mehr ausüben kann.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit versichert. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn vor Erreichen der Regelaltersgrenze volle oder teilweise Erwerbsminderung oder in Einzelfällen Berufsunfähigkeit eintritt.

Streitigkeiten entstehen bei SBU und BUZ immer wieder über die Umstände des Vertragsschlusses und die dort gemachten Gesundheitsangaben. Bei der Inanspruchnahme der privaten und der gesetzlichen Rente kann es zudem zu Differenzen zwischen Versicherer und Versicherten über das Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit kommen. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche; außergerichtlich, im Verwaltungsverfahren und vor den Sozial- und Zivilgerichten.