Arbeitslosigkeit |
Arbeitslosengeld I ist eine klassische Versicherungsleistung. Probleme bei der Berechnung oder dem Bezug von Arbeitslosengeld I entstehen dann, wenn unberechtigt Sperrzeiten verhängt werden oder die Bundesagentur für Arbeit Leistungen zurückfordert.
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) sollte eine einheitliche Leistung für erwerbsfähige Menschen geschaffen werden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Das Streitpotential bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II oder der Grundsicherung (SGB XII) ist ? obwohl oder gerade weil eine einheitliche Lösung gefunden werden sollte ? hoch, denn individuelle Mehrbedarfe oder Wohnkosten müssen von den Jobcentern und ARGEn berücksichtigt werden. Die Beratung durch die Behörden über diese Ansprüche ist oft unzulänglich. Versagt die Behörde Leistungen ganz, ist wegen dem existenzsichernden Charakter der Leistungen eine einstweilige Anordnung häufig erste und letzte Möglichkeit zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Widerspruchsverfahren und vor den Sozialgerichten.
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